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   BSG, 19.03.1991 - 2 RU 57/90   

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https://dejure.org/1991,2235
BSG, 19.03.1991 - 2 RU 57/90 (https://dejure.org/1991,2235)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1991 - 2 RU 57/90 (https://dejure.org/1991,2235)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1991 - 2 RU 57/90 (https://dejure.org/1991,2235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsfördernde Maßnahmen - Rehabilitation - Verletztengeld - Übergangsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung von § 568a Abs. 1 RVO während einer Pause zwischen zwei berufsfördernden Maßnahmen der Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 211
  • NZA 1991, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 8/78

    Weitere berufsfördernde Maßnahme

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 57/90
    Zutreffend weist die Revision auf die Entscheidung des 5. Senats des BSG vom 12. September 1978 zu § 1241e Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF des RehaAnglG hin, daß diese Vorschrift nach Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechend anzuwenden ist, wenn nach Beendigung einer berufsfördernden Maßnahme zur Erreichung des Rehabilitationszieles eine weitere berufsfördernde Maßnahme erforderlich ist (BSGE 47, 51, 53 f).

    Entgegen der Meinung des Landessozialgericht (LSG) schließt sich der erkennende Senat der Rechtspr des 5. Senats des BSG an (BSGE 47, 51, 52).

  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 58/80

    Übergangsgeld zwischen zwei berufsfördernden Maßnahmen

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 57/90
    Der 5. Senat des BSG hat es außerdem auf die Weiterzahlung der vorausgehenden Geldleistung abgestellt, die im vorliegenden Fall bei der Klägerin aber das Übg und nicht das Verletztengeld war (s auch BSG SozR 2200 § 1241e Nr. 12).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 57/90
    Dies wird nunmehr in der RV durch § 25 Abs. 3 Nr. 4 SGB VI bestätigt, der "dem bisher geltenden Recht unter Berücksichtigung dazu ergangener Rechtsprechung" entspricht (amtl Begründung zum RRG 1992, BT-Drucks 11/4124 S 159).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 45/93

    Bemessung des Übergangsgeldes - Zwischenbeschäftigung

    So findet sich zB in BSGE 47, 51, 52 = SozR 2200 § 1241 e Nr. 5 und BSGE 68, 211, 216 = SozR 3-2200 § 568a Nr. 1 der Hinweis, daß die "weitere Entschließung" des Rehabilitationsträgers Begriffsmerkmal für eine Maßnahme sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - L 21 RJ 151/04

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Berufsfindungs- und Arbeitserprobungskurs

    Das SGB VI a.F. verwendet einheitlich den Begriff der Leistung und erfasst damit nicht nur die Leistungen im Sinne des RAnglG, wonach die Berufsfindung und Arbeitserprobung, wenn sie "stationär" in einem Berufsförderungswerk erbracht und in der Weise durchgeführt wurde, dass daran anschließend weitere Rehabilitationsmaßnahmen gewährt wurden, als Teil des Rehabilitationsprogramms gesehen wurde (vergl. BSG, Urteil vom 30.08.1979, 4 RJ 109/78, a.a.O., zur Rechtslage nach der RVO und dem RAnglG; zum Rehabilitationsprogramm auch: BSG, Urteil vom 12.09.1978, 5 RJ 8/78, BSGE 47, 51; Urteil vom 19.03.1991, 2 RU 57/90, BSGE 68, 211, 216).
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